Unkraut bekämpfen

einige Strategien dazu

Herbst

Die beste Methode

einer Unkrautbildung im Rasen vorzubeugen, ist eine regelmäßige Pflege der Rasenfläche. Düngen Sie Ihren Rasen ausreichend, Mähen Sie ihn regelmäßig und Wässern Sie nach Bedarf. Ein strapazierfähiger Rasen benötigt eine ausreichende Nährstoffversorgung zur Bildung von möglichst vielen Seitentrieben, die dann eine dichte, geschlossene Rasendecke bilden.

Nur in einem weniger dichten Rasen können unerwünschte Pflanzen einwandern.

Deshalb ist es wichtig den Rasen durch eine regelmäßige und ausreichende Düngung wüchsig zu halten. Dadurch wird die Konkurrenzkraft der Gräser gestärkt, so dass unerwünschte Pflanzenarten kaum die Chance bekommen einen Platz zu finden.

Auch das Durchführen einer fachgerechten Regenerationspflege mit Vertikutieren, Aerifizieren, Nachsäen und Besanden hilft einer Verunkrautung vorzubeugen.

Sollten jedoch trotz dieser Pflege Unkräuter in die Rasenfläche einwandern, können diese bekämpft werden.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die gängigsten Rasenunkräuter mit Ihren Standorteigenschaften. Anhand der vorkommenden Unkräuter kann somit der Zustand des Bodens abgeleitet werden. Tritt z.B. vermehrt Breitwegerich in der Rasenfläche auf, zeigt das Bodenverdichtungen an. Die Rasenfläche sollte dann mit einem Aerifiziergerät gelockert werden.

Pflanzenschutz wird schwieriger

Schon heute hat der deutsche Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) gestellt. Das gilt auch für deren Einsatz auf Rasenflächen. Hinzu kommt hierbei das Problem, dass – je nach zu bekämpfendem Schädling – nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von PSM verwendet werden kann. Und selbst diese könnte angesichts der in diesen Wochen und Monaten in Brüssel in zweiter Lesung verhandelten neuen europäischen Pflanzenschutz (PS)-Regelungen noch reduziert werden. Im schlimmsten Fall wird ihre Anwendung auf Rasenflächen eventuell sogar ganz untersagt.

 

Anwendungsvoraussetzungen

Chemischer PS ist heute die ultima Ratio um zerstörerische Schädlinge von unseren Rasenanlagen fernzuhalten bzw. wieder zu entfernen.

Bevor ein mit Problemen konfrontierter Anwender sich ein einsetzbares PSM besorgen kann, muss er zunächst einige Bedingungen erfüllen:

So muss der Anwender „sachkundig“ sein. Das heißt, im Rahmen einer gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Ausbildung (Gesellenbrief, Diplom etc.) oder im Zuge eines speziellen Lehrgangs zur Erlangung des Sachkundenachweises (Urkunde) den Nachweis erbracht haben, dass er um die Wirkung, Handhabung, Gefahren und die persönlichen Schutzvorkehrungen bei der Anwendung von chemischen PSM weiß.

Des Weiteren muss das Ausbringungsgerät (die Spritze) vom TÜV abgenommen sein. Alle Spritzgeräte, die vom Anwender nicht selbst getragen werden (Rückenspritze), müssen, wie ein PKW auch, alle zwei Jahre vom TÜV überprüft werden. Als Zeichen, dass das Gerät gefahrlos eingesetzt werden kann, erhält die Spritze ein farbiges Prüfsiegel.

Darüber hinaus muss, wer PSM einsetzen möchte, auch in der Lage sein, diese sachgerecht zu lagern. Und das heißt: frostsicher, verschlossen und entsprechend gekennzeichnet. Es muss gewährleistet sein, dass möglicherweise auslaufende flüssige PSM aufgefangen werden und nicht im Erdreich versickern können. Zu diesem Zweck gibt es eine ganze Reihe von geeigneten Sicherheitsschränken verschiedenster Größen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich der Anwender das PSM besorgen – allerdings sollte er dabei eine Kopie seines Sachkundenachweises auf keinen Fall vergessen: Der Handel darf seit letztem Jahr PSM nur noch gegen Vorlage dieses Nachweises ausgeben.

Bei der Anwendung der Mittel sind die in der Gebrauchsanweisung genannten Auflagen zu beachten. Jede Anwendung ist detailliert zu dokumentieren.

 

Nur wenige genehmigungsfreie PSM für den Rasen

Zur Beseitigung von hartnäckigen Unkräutern, verheerenden Pilzerkrankungen und ungeliebten tierischen Schädlingen gibt es in einer sehr unterschiedlichen Anzahl PSM, die ohne weitere Beantragung auf Rasenflächen eingesetzt werden dürfen.

Am größten ist deren Zahl zweifelsfrei bei den Herbiziden, den Mitteln zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern im Rasen. Hier steht eine große Vielzahl von Präparaten mit einer Hauptzulassung nach § 15 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für Rasen zur Verfügung. Schaut man sich jedoch einmal die dahinter stehenden Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen an, wird ihre Zahl schon deutlich übersichtlicher. Die große Anzahl von PSM kommt dadurch zustande, dass die Hersteller ein oder mehrere Mittel damit anbieten.

Ganz anders stellt sich die Situation bei den Fungiziden, den Mitteln zur Bekämpfung von Pilzerkrankungen an den Rasengräsern, dar. Hier gibt es nicht ein einziges Präparat, das nach § 15 PflSchG für den Rasen zugelassen ist.

Es gibt aber einige wenige Fungizide, die eine Zulassung für die Anwendung an „Zierpflanzen im Freiland“ und gegen einen im Rasen auftretenden Schädling besitzen. Sie dürfen auch auf Rasenflächen angewendet werden. Zu diesen PSM kommen nun noch einige Mittel für die eine § 18 a PflSchG Genehmigung erteilt wurde. Auch diese in der Regel nicht für Rasen, sondern „Zierpflanzen im Freiland“ und einen Rasenschädling. Aufpassen muss man bei der Anwendung solcher Mittel, da zumindest ein Hersteller alle seine Zulassungen oder Genehmigungen für „Zierpflanzen im Freiland“ mit dem Zusatz „ausgenommen sind Rasenflächen“ hat eintragen lassen. Diese Mittel dürfen im Rasen nicht eingesetzt werden.

Noch bescheidener stellt sich die Situation bei den Insektiziden, den Mitteln zur Bekämpfung von Schadinsekten dar. Die wichtigsten Rasenschädlinge sind rasch aufgezählt: Larven der Wiesenschnake (Tipula paludosa), Larven (Engerlinge) von Gartenlaub- und Junikäfer, sowie die Larven (Raupen) verschiedener Nachtschmetterlinge, insbesondere der Gamma-Eule. Alle diese sitzen geschützt im Boden und fressen in erster Linie an den Wurzeln der Gräser.

Hier ist derzeit ohne zusätzliche § 18 b PflSchG Genehmigung für den Einzelbetrieb nur ein Präparat zur Bekämpfung von Schmetterlingslarven erhältlich. Abgemildert wird diese Situation dadurch, dass es seit einigen Jahren bereits eine gewisse Anzahl verschiedener biologischer Präparate zur Bekämpfung dieser Larven gibt. Sie arbeiten auf der Basis von natürlichen Feinden der Larven. Das sind beispielsweise  Nematoden (Fadenwürmer), die die Larve parasitieren und abtöten oder Bakterien (Bazillus thuringiensis israelensis).Allerdings ist die Handhabung der Mittel teilweise etwas aufwendiger. Derzeit lassen auch die Kosten einer solchen Behandlung manchen eher zurückhaltend agieren.